Der Kirchenvorstand

Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher leiten zusammen mit der Pfarrerin und dem Pfarrer unsere Gemeinde. Alle wichtigen Entscheidungen werden im Kirchenvorstand getroffen.  Der Kirchenvorstand

  • hat Verantwortung für die Gestaltung des Gottesdienstes, 
  • berät die Konzeption von Kinder- und Jugendarbeit, 
  • kümmert sich um Kranke, Arme und Alte, 
  • achtet auf die Tradition der Sonn- und Feiertage, 
  • verwaltet die kirchlichen Gebäude und entscheidet über deren Nutzung, 
  • gestaltet den kirchlichen Haushalt, 
  • vertritt die Gemeinde in der Öffentlichkeit, 
  • wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit, 
  • fördert die ökumenischen Beziehungen der Gemeinde.

(Grundordnung, Artikel 36-37)

 


 

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