Der Kirchenvorstand
Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher leiten zusammen mit der Pfarrerin und dem Pfarrer unsere Gemeinde. Alle wichtigen Entscheidungen werden im Kirchenvorstand getroffen. Der Kirchenvorstand
- hat Verantwortung für die Gestaltung des Gottesdienstes,
- berät die Konzeption von Kinder- und Jugendarbeit,
- kümmert sich um Kranke, Arme und Alte,
- achtet auf die Tradition der Sonn- und Feiertage,
- verwaltet die kirchlichen Gebäude und entscheidet über deren Nutzung,
- gestaltet den kirchlichen Haushalt,
- vertritt die Gemeinde in der Öffentlichkeit,
- wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit,
- fördert die ökumenischen Beziehungen der Gemeinde.
(Grundordnung, Artikel 36-37)