Wichtige Informationen zur Kirchenvorstandswahl

(Kanzelabkündigung am 25.5. und 1.6.2025)

In diesem Jahr wird ein neuer Kirchenvorstand gewählt. Die Wahl findet am 26.10.2025 statt.

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind.
Alle Wahlberechtigten bekommen dazu im Sommer Wahlbenachrichtigungen von der Landeskirche. Vorher kann die Wählerinnen und Wähler gerne überprüfen, ob sie in die Wählerliste eingetragen sind. Manchmal ist das im Falle von Umzügen oder Umpfarrungen sinnvoll.

  • Die Wählerliste für Weimar wird vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des: Evangelischen Pfarramtes im Steinweg 18  ausgelegt
  • Es können Kandidatinnen und Kandidaten aus der Gemeinde vorgeschlagen werden. Die Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2025 bei Pfarrerin Ute Dilger oder Pfr. Thomas Dilger im Pfarramt abzugeben.

Ein Wahlvorschlag muss von 10 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein.
Vordrucke für Wahlvorschläge und die Informationen zu den Pflichten eines Kirchenvorstandsmitgliedes  sind im Pfarramt oder im Internet unter www.ekkw.de erhältlich.

  • Unsere Kirchengemeinde Ahnatal-Weimar bildet einen Stimmbezirk. Es werden 8 Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt. Weitere 4 Mitglieder können nach der Wahl vom gewählten Kirchenvorstand in das Gremium berufen werden.
  • (Ausübung des Wahlrechts) Die in unserer Gemeinde Wahlberechtigten können das Wahlrecht persönlich am Wahltag (26.10.2025), durch Briefwahl oder online ausüben. Näheres erfahren Sie mit der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahl kann ab Ende September beim Pfarramt beantragt werden. Den Zugang zur Online-Wahl erhält man mit der Wahlbenachrichtigungskarte.

Wir freuen uns, wenn Sie durch Ihre Teilnahme an der Wahl die Arbeit im Kirchenvorstand unterstützen. 

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